Baukindergeld beantragen – das müssen Sie wissen

Baukindergeld

Baukindergeld – eine kombinierte Förderung von Wohneigentum und Altersvorsorge für Eltern. Das Baukindergeld ist eine staatliche Subvention des Bundes, mit der die Finanzierung von Wohneigentum durch den Hausneubau oder den Kauf einer Bestandsimmobilie gefördert wird. Wie der Begriff verdeutlicht, bezieht beziehungsweise beschränkt sich diese Förderung auf die Zahl der Kinder innerhalb der Familie respektive Lebenspartnerschaft.

Dieser staatliche Zuschuss wird nur gewährt

  • wenn gebaut oder gekauft wird
  • wenn ein oder mehrere Kinder in der Haushaltsgemeinschaft leben

Mit dem Projekt, das rückwirkend ab Januar 2018 gilt, verfolgt der Gesetzgeber unterschiedliche Zielsetzungen.

  • Junge Familien auch mit mehreren Kindern sollen dazu angeregt werden, sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass auch sie Wohneigentum für zwei oder drei Generationen schaffen können.
  • Das Baukindergeld soll als nichtrückzahlbarer Zuschuss über einen Zeitraum von zehn Jahren die Fremdfinanzierung des Wohneigentums erleichtern. Für den monatlichen Schuldendienst mit Zinsen und Tilgung des Baudarlehens steht mit dem Baukindergeld zusätzliches Einkommen zur Verfügung.
  • Mehr Wohneigentum sorgt dauerhaft für eine Entspannung auf dem bundesweiten Markt für Mietwohnungen. Der Gesetzgeber verspricht sich von dem Baukindergeld eine spürbare Erleichterung bei der Suche von bezahlbarem Wohnraum für die mehrköpfige Familie.
  • Wohneigentum ist nach wie vor eine bewährte Form der privaten Altersvorsorge. Die Rechnung geht immer dann auf, wenn die Finanzierung zum Ende des Erwerbslebens beendet ist. Das Erwerbseinkommen wird durch die deutlich niedrigere gesetzliche Rente abgelöst. Auf der Ausgabenseite entfällt bei den Kosten der Unterkunft der Schuldendienst für das Immobiliendarlehen. Rechnerisch sind diese Ausgaben identisch mit der Kaltmiete für eine vergleichbare Unterkunft. Alle anderen Kostenarten wie Hausneben-, Wasser- und wie Energiekosten sind immer und ganz unabhängig davon zu bezahlen, ob es sich um Wohneigentum oder um Wohnmiete handelt.

Ein vergleichbarer Vorgänger des jetzt neuen Baukindergeldes ist die Mitte der 2000er-Jahre ausgelaufene Eigenheimzulage. Diese damalige zehnjährige staatliche Förderung hatte ebenfalls die Schaffung von Wohneigentum zum Ziel. Im Gegensatz zum Baukindergeld gab es bei der Eigenheimzulage keinen gleichartigen familiären Schwerpunkt; ausschlaggebend waren einzig und allein die finanziellen Voraussetzungen für ein JA oder NEIN.

Das Baukindergeld im Detail

Baukindergeld beantragenAls Baukindergeld wird der monatliche Zuschuss in Höhe von 100 Euro je Kind bezeichnet. Auf das Jahr gerechnet sind das für zwölf Monate insgesamt 1.200 Euro. Der Bewilligungszeitraum ist auf zehn Jahre begrenzt beziehungsweise festgeschrieben. Auf die Immobilienfinanzierung bezogen kann der Bauherr mit einer Summe von bis zu 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind rechnen und kalkulieren. Für den Begriff Kind gibt es in der deutschen Gesetzgebung verschiedene Definitionen. In Bezug auf das Baukindergeld gilt diejenige des Kindergeldes „als eine familienpolitische Transferleistung des Staates zum Familienlastenausgleich“. Die Rechtsgrundlage ist das Bundeskindergeldgesetz BKGG.

  • Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr gezahlt
  • Für das beschäftigungslose und bei der Agentur für Arbeit gemeldete Kind verlängert sich der Anspruch bis zum 21. Lebensjahr
  • Bei Schulbesuch, Berufsausbildung oder Studium besteht der Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr

Der vom Gesetzgeber vorgesehene zehnjährige Anspruch auf Baukindergeld muss also für jedes einzelne Kind ganz individuell geprüft, berechnet und auch dauerhaft nachgehalten werden. Antragsteller sowie Zahlungsempfänger sind die Eltern als Kindeserzieher und als Bauherren. Weitere Details gibt es auf der Seite zum Baukindergeld der Interhyp AG.

Der Förderzeitraum für das Bundeskindergeld ist zunächst auf drei Jahre von Januar 2018 bis Dezember 2020 begrenzt. Was danach geschieht, steht noch nicht fest und ist zurzeit auch in keine Weise absehbar. Die Bundesregierung rechnet deutschlandweit mit einer starken Nachfrage. Die wird vor allem deswegen in ländlichen Gebieten erwartet, weil dort deutlich mehr finanzierbarer Grund und Boden vorhanden ist als in dicht bebauten Städten oder in den Ballungsräumen.

Der erhaltene Zuschuss braucht nicht zurückgezahlt zu werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden und bleiben.

Klarstellung zwischenzeitlicher Irritationen zum Baukindergeld

Die Anspruchsberechtigung auf ein Baukindergeld ist unmittelbar an die Höhe des Haushalts- beziehungsweise Familieneinkommens gebunden. Die Obergrenze errechnet sich wie folgt

  • 75.000 Euro brutto als steuerpflichtiges Jahreseinkommen
    plus
  • 15.000 Euro brutto je Kind mit Anspruch auf Bundeskindergeld

Die Familie mit zwei anspruchsberechtigten Kindern hat dann einen Anspruch auf Bundeskindergeld, wenn das Jahresbruttoeinkommen nicht höher als 105.000 Euro ist. Maßgeblich ist das durchschnittliche Jahreseinkommen für die vergangenen zwei Jahre vor der Antragstellung.

Soweit, so gut!

Von Beginn an war keine Rede von einer möglichen Begrenzung der Wohnfläche. Ob Hausneubau oder ob Kauf einer Bestandsimmobilie; weder hier noch da wurde über irgendeine Einschränkung nachgedacht oder gesprochen. Das änderte sich buchstäblich über Nacht, nachdem das Bundesfinanzministerium für die Bundeshaushalte 2018 und 2019 den Haushaltsansatz zu dem neugeschaffenen Bundeskindergeld berechnet hatte. Sehr schnell wurde klar, dass mehr versprochen worden war als finanzierbar ist.

Der bisherige Haushaltsansatz war deutlich zu niedrig. Um diese missliche Situation zu kaschieren und nicht sofort wieder zurückrudern zu müssen, wurde versucht, an anderer Stelle, und zwar wieder einmal beim Bürger zu sparen. Ins Gespräch gebracht wurde eine Wohnflächenbegrenzung von 120 m². Der Anspruch auf Baukindergeld sollte auf das Wohneigentum in dieser Größe begrenzt werden, und zwar unabhängig von der Personenzahl. Das war die Absicht der SPD als Koalitionspartner, mit dem die anderen beiden Koalitionspartner CDU und CSU das Baukindergeld im Rahmen des Koalitionsvertrages ausgehandelt hatten. Nach einer ebenso kurzen wie heftigen Reaktion von CDU/CSU sowie in der breiten Öffentlichkeit einigten sich die Koalitionspartner darauf, auf jedwede Wohnflächenbegrenzung zu verzichten und das Gesetz zum Baukindergeld unverändert bei der bisherigen Fassung zu belassen.

Fazit: Es bleibt so wie es war. Der Bauherr oder Hauskäufer ist mit Blick auf das Baukindergeld bei der Wohnflächengröße seiner neuen Immobilie nicht eingeschränkt.

Der Antrag auf Bewilligung von Baukindergeld

Das Baukindergeld wird immer nur für das erste, also erstmalig geschaffene Wohneigentum bewilligt. Damit ist gewährleistet, dass es sich um eine Selbstnutzung des geschaffenen Wohneigentums handelt; weder um eine Kapitalanlage noch um ein Zweit- respektive Dritteigentum. Diese Möglichkeiten sind ohnehin eher theoretischer Art, in der Praxis jedoch keineswegs ausgeschlossen.

Der Gesetzgeber steht aktuell vor dem Problem, ein völlig neues Gesetz im Detail auszuformulieren und „gerichtsfest“ zu machen, das rückwirkend zum Jahresbeginn 2018 gelten und angewendet werden soll. Die letzten Lesungen zum Baukindergeld haben im Bundestag in den Monaten Juni und Juli stattgefunden. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, kurz BMI zuständig.

Der Bund wickelt eine Vielzahl seiner Förderungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Sitz in Frankfurt am Main ab. Die KfW ist eine staatliche Bank; Eigentümer sind der Bund zu 4/5 und die Bundesländer zu 1/5. Bei der inländischen KfW-Förderung hat die Finanzierung für Bauen, Wohnen und Energiesparen einen hohen Stellenwert. So wird jetzt fest davon ausgegangen, dass der Bund auch die Förderung des Baukindergeldes über die KfW abwickelt. Die wiederum kooperiert eng mit vielen nach dem Kreditwesengesetz KWG zugelassenen Banken und Sparkassen. Und die sind ihrerseits in der Regel die Hausbank des Bauherrn oder Hauskäufers. Dieser Förderweg ist auch deswegen sinnvoll, weil die gesamte Finanzierung auf einem Schreibtisch des Kreditinstitutes als dem Financier gebündelt wird. Es gibt einen einzigen Sachbearbeiter und nur einen Vorgang. Schnittstellen oder Reibungsverluste sind ausgeklammert.

Der auch rückwirkende Anspruch auf Baukindergeld wird ab/seit Januar 2018 begründet durch

  • die erteilten Baugenehmigung
  • den notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag
  • den Baubeginn für einen nicht genehmigungspflichtigen Neubau

Das Baukindergeld geschickt nutzen

Für den Immobilienbesitzer stellt sich die Frage, wie gut und geschickt er diesen staatlichen Zuschuss nutzt; sprich wie zweckentsprechend er ihn verwendet.

Bei dieser Überlegung sind mehrere Aspekte zu beachten.

  1. das Baukindergeld wird längstens zehn Jahre für jedes Kind im Sinne des BKGG gewährt
  2. die Baufinanzierung erstreckt sich, abhängig von der Darlehenshöhe, auf ein, anderthalb oder zwei Jahrzehnte
  3. die erste Zinsbindungsfrist endet erfahrungsgemäß nach acht, zehn oder zwölf Jahren
  4. wie sich die anschließende Finanzierung in Bezug auf die Darlehenszinsen gestaltet, weiß heute niemand

Je jünger die anspruchsberechtigten Kinder sind, desto gesicherter ist die volle Bezugszeit des Baukindergeldes. Feststeht, dass die derzeitige Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank EZB in den nächsten Jahren endet, spätestens jedoch im Laufe des kommenden Jahrzehnts. Damit verbunden ist ein Anstieg der Darlehenszinsen. Diese Auswirkungen machen sich ab der zweiten Zinsbindung bemerkbar, also nach Ende der ersten Zinsbindungsfrist. Ab dann muss, bei gleichbleibend hohem Tilgungssatz, mit einem deutlich höheren Zinsanteil an der Monatsrate gerechnet werden. Grundsätzlich gilt für jede Fremdfinanzierung, dass sie umso früher beendet wird, je höher die Tilgung ist.

Insofern sollte das Baukindergeld während der zehnjährigen Finanzierungszeit dazu genutzt werden, um den Tilgungssatz deutlich um einige Prozent zu steigern. Abhängig von der Zahl und dem Alter der Kinder kann auf diese Weise die erste, derzeit noch günstige Zinsbindungszeit gut genutzt werden.

Die Besonderheit an einem Annuitätendarlehen als der gängigen Immobilienfinanzierung ist die dauerhaft gleiche Monatsrate über Jahre hinweg. Monat für Monat ändert sich der Anteil zwischen Zinsen und Tilgungsrate zugunsten der Tilgung, weil die Darlehenszinsen immer von dem neuen, aktuellen Saldo berechnet werden. Der ist ganz automatisch niedriger als im Vormonat.

Vorteile vs. Nachteile zum Baukindergeld

  • Aus Sicht des Gesetzgebers bietet das Baukindergeld eine Win-win-Situation, bei der die anspruchsberechtigte Familie sehr gut abschneidet.
  • Der mehrköpfigen Familie mit beispielsweise drei Kindern stehen jährlich 3.600 Euro mehr zur Verfügung. Diesen Zuschuss würde sie nicht erhalten, wenn sie so wie bisher auch weiterhin zur Miete wohnen würde.
  • Die bisherige Monatskaltmiete zuzüglich der monatlichen Baukindergeldes von 300 Euro sind ein Betrag, mit dem durchaus eine Bestandsimmobilie oder auch ein Haus finanzierbar ist.
  • Ohne die Entscheidung zum Wohneigentum bliebe alles so wie es ist.
  • Die staatliche Hilfe des Baukindergeldes als Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro je Kind ist eine geradezu alternativlose private Altersvorsorge. Das einmal geschaffene Eigentum bleibt dauerhaft und über mehrere Generationen hinweg erhalten.
  • Für die Schaffung von Wohneigentum gibt es im Übrigen noch weitergehende steuerliche Vergünstigungen on top.

Wenn überhaupt, dann wäre der einzige Nachteil eine mangelnde Bonität des Bauherrn oder Hauskäufers. Um diese Situation zu vermeiden, sind die Banken und Sparkassen in der Pflicht, die Kreditwürdigkeit des Antragstellers genau zu prüfen und realistisch zu bewerten.

Ansonsten bietet das Baukindergeld ausschließlich Vorteile für Bauherren und Hauskäufer. Durch die Begrenzung der Einkommenshöhe wird der sogenannte „Mitnahmeeffekt durch Besserverdienende“ weitestgehend ausgeklammert. Die mehrköpfige Familie mit ihrem gesamten steuerpflichtigen Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 Euro = 6.250 Euro brutto monatlich wird kaum dazu in der Lage sein, nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen aus dem dann verbleibenden Monatseinkommen eine Immobilie zu finanzieren. Mit 300 oder 400 Euro zusätzlich für drei oder vier Kinder hingegen ist die Kreditwürdigkeit auch bei kritischer Prüfung ausreichend gut.

Die Rechnung lautet

  • Kaltmiete + 300 oder 400 Euro Baukindergeld = Monatsrate für das Immobiliendarlehen
  • Dieses Wohneigentum kann nur so, das heißt mit dem neuen Baukindergeld finanziert und geschaffen werden